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Vertragsgemeinden

Gemeinden sorgen für ideale Wohnformen im Alter

Das La Résidence hat eine Leistungsvereinbarung mit folgenden Gemeinden:
Stadt Schaffhausen, Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen, Stetten.

Interessierte aus diesen Gemeinden werden bei der Vermietung von Wohnungen und Zimmern bevorzugt.

Bewohnerinnen und Bewohner aus Nicht-Vertragsgemeinden bezahlen einen Aufschlag gemäss Regelung in der Taxordnung.

Die Vertragsgemeinden haben Kapital- oder Betriebsbeiträge an das La Résidence geleistet. Auf diese Weise stellen sie Wohn- und Betreuungsformen für ihre betagten Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung, wie vom Altersbetreuungs- und Pflegegesetz gefordert.
Ausserdem sichern sie die Restfinanzierung (Kostenbeteiligung) an den ungedeckten Pflegekosten gegenüber dem La Résidence.

Jede Vertragsgemeinde entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Aufsichtskommission des La Résidence.