Bleiben Sie bei COVID-19-Symptomen zu Hause
Husten (meist trocken), Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, Fiebergefühl, Gliederschmerzen in Kombination mit dem Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns.
Alle Besucher und Gäste müssen eine zertifizierte Einwegmaske ab dem Haupteingang tragen!
Bringen Sie ihre eigene Einwegmaske mit.
Sollten Sie keine dabeihaben, können Sie diese beim Empfang (am Wochenende im Bistro) zum Selbstkostenpreis erwerben.
Für Besuche im La Résidence gelten ab Montag, 18. Januar 2021 folgende Vorschriften:
Besuche sind ausschliesslich im persönlichen Zimmer / Wohnung möglich
Es dürfen maximal 2 erwachsene Besucher (+ 1 Kind bis 12 Jahren) gleichzeitig zu Besuch kommen
Für Bewohner der Wohngruppen melden Sie ihren Besuch nach Möglichkeit bei der Tagesverantwortlichen Mitarbeitenden an
Neu: Das Bistro bleibt für alle externen Besucherinnen und Besucher ab Montag, 18.01.2021 bis auf weiteres geschlossen
Für Bewohnerinnen und Bewohner ist das Bistro weiterhin wie bisher von 09.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet
Kontaktdaten
Jeder Besucher ist verpflichtet, seine Kontaktdaten zu hinterlassen.
Bitte füllen Sie das Formular auf dem Liftvorplatz im Erdgeschoss aus, bevor Sie ihren Besuch in der Wohnung antreten.
Meiden Sie Menschenansammlungen jeglicher Art im ganzen Haus
Bitte die BAG-Regeln weiterhin und konsequent einhalten:
Alternative Begrüssungs-Zeremonie, kein Händeschütteln
Regelmässig Händewaschen
Halten Sie generell, wo immer möglich, einen Abstand von 2m zu anderen Personen ein.
In Armbeuge niessen und Husten
Besuche ausserhalb vom La Résidence:
Ab 25. Februar 2021 können Bewohnerinnen und Bewohner Besuche bei Ihren Angehörigen ausserhalb vom La Résidence machen ohne anschliessender Quarantäne- und Testpflicht. Dabei sind die geltenden Kontaktbestimmungen seitens BAG und Kanton SH einzuhalten.